Aktuelles, die Übersicht:
13.01.2012
Neu! Mitgliederbereich

13.01.2012
Tag der Logopädie -Theater

12.01.2012
Stelleninserat Vorstand zbl

15.01.2012
Mitgliederversammlung zbl

15.01.2012
MAB Fachbegleitung

13.12.2011
4. Zürcher Stimmtagung

09.12.2011
Finanzierung Abklärungen

18.10.2011
Versicherungen


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    Mitglied sein im zbl lohnt sich!
    Angesichts der sich verändernden Bedingungen am Arbeitsplatz, in der Politik und der Gesellschaft sind wir gefordert. Ein starker Verband braucht engagierte Mitglieder. Lassen Sie sich herausfordern, stellen Sie Ihre Ideen und Meinungen, Ihre Kreativität und Schaffenskraft in den Dienst der Sache!
    Werden Sie Mitglied im zbl und sorgen auch Sie damit für einen starken Auftritt Ihres Berufsverbands!
    Die Bedingungen für eine Mitgliedschaft
    Um sich über die Bedingungen einer Mitgliedschaft im zbl zu informieren, lesen Sie bitte die untenstehenden Informationen. Weiterführende Details können Sie den Statuten entnehmen, diese sind zu finden unter "Portrait".
    Logopädinnen und Logopäden
    können die ordentliche Mitgliedschaft im zbl erwerben, wenn sie im oder für den Kanton Zürich tätig sind oder im Kantonsgebiet wohnen.

    Wenn Sie dazu Fragen haben, kontaktieren Sie bitte unser Sekretariat

    Logopädinnen und Logopäden mit ausländischem Diplom
    die im oder für den Kanton Zürich tätig sind oder im Kantonsgebiet wohnen, können die ordentliche Mitgliedschaft erwerben, wenn sie die Diplom-Gleichwertigkeitsempfehlung durch die EDK vorweisen können.
    Studentinnen und Studenten für Logopädie
    können während der Ausbildung die Passiv-Mitgliedschaft erwerben.
    Mitglieder, die in den Ruhestand treten,
    können auf das nächstfolgende Jahr Passivmitglieder werden.
    • Jedes zbl Mitglied ist automatisch Mitglied beim Deutschschweizerischen Dachverband, dem DLV (Deutschschweizer Logopädinnen und Logopäden Verband).
    • Eine Mitgliedschaft wird durch die Zahlung des Jahresbeitrages rechtsgültig.
    • Die ordentliche zbl-Mitgliedschaftsgebühr beträgt: CHF 370.-

    Aufteilung des Mitgliedschaftsgebühr:

    zbl      Anteil:    190.- CHF (inkl. VStA, Aktionsfond VStA)

    DLV    Anteil:   180.- CHF (inkl. K/SBL, Rechtshilfe DLV)

     

    Bedingungen für einen Austritt
    Logopädinnen und Logopäden müssen ihren Austritt dem Sekretariat schriftlich mitteilen. Der Austritt ist nur auf Jahresende möglich. Der entsprechende Antrag muss drei Monate im Voraus (also spätestens am 30. September) im zbl-Sekretariat eintreffen.
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