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Nachteilsausgleichsmassnahmen

Merkblatt Nachschulbereich: Logopädie und Nachteilsausgleichs-
massnahmen an kantonalen Mittelschulen und Berufsschulen

Musteranstellungsverfügung, Lohnempfehlungen

Die verkürzte Bachelorausbildung in Logopädie, welche neu in der Regel direkt
nach der Matura absolviert wird, führte wie befürchtet zu einer Lohnreduktion im
Kanton Zürich. Wer neu mit dem dem Bachelor abschliesst soll in Lohnkategorie
19 (entsprechend dem Primarlehrerlohn) eingereiht werden.

Erfreulicherweise konnte eine Besitzstandswahrung für Logopädinnen und
Logopäden mit altrechtlicher Ausbildung ausgehandelt werden. Kantonale
Lohnempfehlungen sowie eine neue Musteranstellungsverfügung sollen bei
Neueinstellungen mehr Transparenz ermöglichen.
Die neue Musteranstellungsverfügung bezieht sich noch auf bestehendes Recht
und trägt daher noch nicht dem Gedanken der Jahresarbeitszeit Rechnung.
Sollte der neue Berufsauftrag für Lehrpersonen umgesetzt werden, muss für die
schulischen Therapien die Anstellungsverfügung entsprechend angepasst werden.

Fragen zur neuen Anstellungsverfügung richten Sie bitte an unser Sekretariat.
Die Kommission Schule wird die Fragen sammeln und nach Rücksprache mit
dem Volksschulamt beantworten.

Neue Musteranstellungsverfügung Logopädie (doc 85 KB)

Lohnempfehlung Logopädie (pdf 73 KB)

Link VSA


AJB

Neuer Vertrag zwischen dem AJB und dem zbl, ab 1.1.2011

Vertrag

Beitrittsformular  (34 KB)

Unter dem folgenden Link findet ihr alle Informationen zum AHV-Nachweis und könnt ihr das benötigte Formular herunterladen:

http://www.svazurich.ch/index/index.cfm?page=akb_selb#anmeldung



Rundschreiben 16.07.10
Begleitbrief (pdf 14 KB)
Logopädische Erstabklärung (pdf 110 KB)
Logopädische Verlängerungsabklärung (pdf 108 KB)
Zürich, Vorschulbereich (doc69 KB)
Zürich, Nachschulbereich (doc75 KB)
Winterthur, Vorschulbereich (doc98 KB)
Winterthur, Nachschulbereich (doc105 KB)
Abschluss Logopädie (doc 250 KB)
IV-Anmeldung vor Austritt aus der Sekundarschule (pdf 153 KB)


Liste klinischer Logopädinnen und Logopäden

Hier finden Sie eine Liste (pdf 13 KB) der klinischen Logopädinnen und Logopäden im Kanton Zürich, welche dem Berufsverband angehören sowie von Institutionen in welchen Klinische Logopädie angeboten wird.

Neue MAB Formulare

Die Bildungsdirektion hat im Zusammenhang mit der Umsetzung der Verordnung für sonderpädagogische Massnahmen MAB-Formulare erarbeitet, die gemeinsam für Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen sowie Logopädie- und Psychomotoriktherapeutinnen und –therapeuten verwendet werden sollen. Für die MAB der TherapeutInnen in den Bereichen Logopädie und Psychomotorik steht nun das Beurteilungsinstrument „MAB Sonderpädagogische Fachpersonen“ zur Verfügung. Die aktuellen Formulare, Empfehlungen zur Durchführung (Beurteilungsbogen, Dossier Therapie, Erkundungsbericht) stehen auf der Homepage des Volksschulamts der Bildungsdirektion zur Verfügung (link vom 12.1.2012):
http://www.vsa.zh.ch/internet/bildungsdirektion/vsa/de/personelles/personalfuehrung/mitarbeiterbeurteilungmab/formulare.html

Für die AG MAB, Anne Floriane Arend, 12.1.2012


Schon gewusst?

Der zbl bietet die Vermittlung von Fachpersonen MAB an. Aufgabe der
Fachperson MAB ist es, den beurteilenden Schulpflegerinnen und Schulpflegern
beratend und klärend zur Seite zu stehen. Die Anfrage für eine Fachperson MAB
kann auf Initiative der Schulpflege aber auch in Absprache mit dem
verantwortlichen Schulpflegemitglied auf Wunsch der Logopädin, des
Logopäden erfolgen. Die Kosten werden von der Schulpflege übernommen.
Für die Vermittlung ist das Sekretariat zbl zuständig: info@zbl.ch.
 
Infoblatt für Schulpflegen und weitere Interessierte (pdf 13 KB)

Für die AG MAB, Anne Floriane Arend


Infrastruktur Therapieraum

Hier finden Sie eine Empfehlung des DLV bezüglich Infrastruktur eines Logopädie-Therapieraumes.

Krankenkasse

Zur Erlangung der Krankenkassen-Konkordatsnummer müssen bestimmte Anforderungen eingehalten werden. Auf der DLV-Website unter der Rubrik Krankenkasse  finden Sie die entsprechenden Informationen.

Mit "Vertragsbeitrittsbestätigung" ist eine Bestätigung der DLV-Mitgliedschaft gemeint. Diese muss direkt beim DLV Sekretariat angefordert werden.

Die Tarifierung wurde vom Regierungsrat am 18.10.2000 mit Wirkung ab 1.1.1999 festgelegt.
 
KK-Tarifvereinbarung


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