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| Nachteilsausgleichsmassnahmen |
Merkblatt Nachschulbereich: Logopädie und Nachteilsausgleichs- massnahmen an kantonalen Mittelschulen und Berufsschulen |
| Musteranstellungsverfügung, Lohnempfehlungen |
Die verkürzte Bachelorausbildung in Logopädie, welche neu in der Regel direkt nach der Matura absolviert wird, führte wie befürchtet zu einer Lohnreduktion im Kanton Zürich. Wer neu mit dem dem Bachelor abschliesst soll in Lohnkategorie 19 (entsprechend dem Primarlehrerlohn) eingereiht werden. Erfreulicherweise konnte eine Besitzstandswahrung für Logopädinnen und Logopäden mit altrechtlicher Ausbildung ausgehandelt werden. Kantonale Lohnempfehlungen sowie eine neue Musteranstellungsverfügung sollen bei Neueinstellungen mehr Transparenz ermöglichen. Die neue Musteranstellungsverfügung bezieht sich noch auf bestehendes Recht und trägt daher noch nicht dem Gedanken der Jahresarbeitszeit Rechnung. Sollte der neue Berufsauftrag für Lehrpersonen umgesetzt werden, muss für die schulischen Therapien die Anstellungsverfügung entsprechend angepasst werden. Fragen zur neuen Anstellungsverfügung richten Sie bitte an unser Sekretariat. Die Kommission Schule wird die Fragen sammeln und nach Rücksprache mit dem Volksschulamt beantworten. Neue Musteranstellungsverfügung Logopädie (doc 85 KB) Lohnempfehlung Logopädie (pdf 73 KB) |
| AJB |
Neuer Vertrag zwischen dem AJB und dem zbl, ab 1.1.2011 Beitrittsformular (34 KB) Unter dem folgenden Link findet ihr alle Informationen zum AHV-Nachweis und könnt ihr das benötigte Formular herunterladen: http://www.svazurich.ch/index/index.cfm?page=akb_selb#anmeldung
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| Liste klinischer Logopädinnen und Logopäden |
Hier finden Sie eine Liste (pdf 13 KB) der klinischen Logopädinnen und Logopäden im Kanton Zürich, welche dem Berufsverband angehören sowie von Institutionen in welchen Klinische Logopädie angeboten wird. |
| Neue MAB Formulare |
Die Bildungsdirektion hat im Zusammenhang mit der Umsetzung der Verordnung für sonderpädagogische Massnahmen MAB-Formulare erarbeitet, die gemeinsam für Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen sowie Logopädie- und Psychomotoriktherapeutinnen und –therapeuten verwendet werden sollen. Für die MAB der TherapeutInnen in den Bereichen Logopädie und Psychomotorik steht nun das Beurteilungsinstrument „MAB Sonderpädagogische Fachpersonen“ zur Verfügung. Die aktuellen Formulare, Empfehlungen zur Durchführung (Beurteilungsbogen, Dossier Therapie, Erkundungsbericht) stehen auf der Homepage des Volksschulamts der Bildungsdirektion zur Verfügung (link vom 12.1.2012):
Der zbl bietet die Vermittlung von Fachpersonen MAB an. Aufgabe der Für die AG MAB, Anne Floriane Arend |
| Infrastruktur Therapieraum |
Hier finden Sie eine Empfehlung des DLV bezüglich Infrastruktur eines Logopädie-Therapieraumes. |
| Krankenkasse |
Zur Erlangung der Krankenkassen-Konkordatsnummer müssen bestimmte Anforderungen eingehalten werden. Auf der DLV-Website unter der Rubrik Krankenkasse finden Sie die entsprechenden Informationen. Mit "Vertragsbeitrittsbestätigung" ist eine Bestätigung der DLV-Mitgliedschaft gemeint. Diese muss direkt beim DLV Sekretariat angefordert werden. Die Tarifierung wurde vom Regierungsrat am 18.10.2000 mit Wirkung ab 1.1.1999 festgelegt. |
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