Kantonale Zulassung bzw.
Praxisbewilligung im Kanton Zürich
Grundsätzlich gilt, dass die Bildungsdirektion die kantonale Zulassung für Logopädie im Sinne von pädagogisch-therapeutischer Massnahme, und die Gesundheitsdirektion die Berufsausübungsbewilligung für Logopädie im Sinne von medizinischer Massnahme erteilt.
Es gilt drei Bereiche zu unterscheiden: Vor-/Nachschulbereich
Schulbereich
Medizinischer Bereich Merkblatt Zulassungen (pdf 226 KB)