Kantonale Zulassung bzw.
Praxisbewilligung im Kanton Zürich

Grundsätzlich gilt, dass die Bildungsdirektion die kantonale Zulassung für Logopädie im Sinne von pädagogisch-therapeutischer Massnahme, und die Gesundheitsdirektion die Berufsausübungsbewilligung für Logopädie im Sinne von medizinischer Massnahme erteilt.

Es gilt drei Bereiche zu unterscheiden:
Vor-/Nachschulbereich
Schulbereich
Medizinischer Bereich

Merkblatt Zulassungen (pdf 226 KB)