Berufsinformationen allgemein

Rahmenbedingungen Logopädische Therapie

Infrastrukturempfehlung des DLV (2014)

Checkliste Praxiseröffnung
Ein umfangreicher Ordner zu diesem Thema von LogoBE kann vom zbl-Sekretariat ausgeliehen werden.

Datenschutz, Schweigepflicht

Abklärungen

Weiterbildung / Supervision

Fortbildungsangebot zbl

Fortbildungsangebot ganze Schweiz (Website DLV)

Weiterbildungsangebote Klinischer Bereich

Liste Fachberatung und Supervision (zu finden in der Auflistung der spezialisierten Logopädinnen und Logopäden)

Qualitätszirkel Merkblatt mit Link zur Ausbildung als Moderatorin

Link zur DLV Rubrik Aus- und Weiterbildungen: CAS, MAS, M.Sc.

Nachteilsausgleich

Nachteilsausgleich
(siehe auch Positionspapiere auf der Webseite des DLV)

Merkblatt zbl (Sept 25)
Massnahmenkatalog zbl (Sept 25)

Nachteilsausgleich bei Dyslexie im Gymnasium

 

Positionspapiere

Folgende Positionspapiere finden sich auf der Website des DLV.

  • Sprachtherapie und Sprachförderung
  • Nachteilsausgleich (siehe auch "Nachteilsausgleich")
  • Dyslexie/LRS
  • Dyskalkulie
  • Infrastrukturempfehlungen Logopädiezimmer
  • Integrative Schulung und Logopädie
  • Hochdeutsch im Kindergarten
  • Zusammenarbeit mit dem Frühbereich
  • Mundartkompetenz von Logopäd*innen im Frühbereich und Kindergarten
  • Empfehlung Lehrplan 21 und Logopädie
  • Nachteilsausgleich bei Stottern
  • Logopädische ERfassung im Kindergarten (LEK)

Mehrsprachigkeit

Ideensammlung

Hier finden sich gesammelte Links und Ideen, die wir laufend erneuern.

  • Tools und Hinweise für Teletherapien
  • Material von Verlagen
  • Websites mit Material und/oder Ideen
  • Lernprogramme
  • Apps

Versicherungsarten und berufliche Vorsorge

Merkblatt über die wichtigsten Versicherungsarten für angestellte und selbständig erwerbende Logopäd:innen.

 

 

 

 

 

Zulassungen

Kantonale Zulassung bzw.
Praxisbewilligung im Kanton Zürich

Grundsätzlich gilt, dass die Bildungsdirektion die kantonale Zulassung für Logopädie im Sinne von pädagogisch-therapeutischer Massnahme, und die Gesundheitsdirektion die Berufsausübungsbewilligung für Logopädie im Sinne von medizinischer Massnahme erteilt.

Es gilt drei Bereiche zu unterscheiden:
Vor-/Nachschulbereich
Schulbereich
Medizinischer Bereich

Merkblatt Zulassungen (pdf 226 KB)