Kleinkinder und Jugendliche

Im Kanton Zürich werden logopädische Abklärungen und Therapien für Kinder vor dem Schuleintritt und für Jugendliche nach der obligatorischen Schulzeit (Frühbereich und nachobligatorischer Bereich) durch den Kanton finanziert, während bei Schulkindern die Schulgemeinde zuständig ist.

Die Kommission Frühbereich des zbl hat einen Flyer mit Informationen betreffend Frühbereich kreiert und drucken lassen.
Angesprochene Personen sind in erster Linie Eltern, Kitas, Spielgruppenleiterinnen, Mütter- und Erziehungsberaterinnen, Fachpersonen im Frühbereich (HFE, Ergo, Physio), aber auch: Jugendsekretariate, Kinderärzte, Kindergärtnerinnen oder Schulleitungen.
Flyer können gratis beim zbl-Sekretariat info@zbl.ch bezogen werden. Hier finden Sie zur Ansicht ein pdf des Flyers. Die effektive Version ist auf A5-Halbkarton gedruckt.

 

Diverse Informationen

Wann ist eine Abklärung bei einem kleinen Kind notwendig?

Eine Abklärung ist dann angezeigt, wenn ein Kind im Alter von zwei bis drei Jahren nur einzelne Wörter, oder im Alter von drei bis vier Jahren in schwer verständlicher Weise spricht, wenn es stark stottert und/oder wenn es sprachliche Äusserungen nur unvollständig versteht.

Kurzinformation zur Sprachentwicklung von kleinen Kindern

Die beiden Abklärungsstellen (Fachstelle Sonderpädagogik Kinderspital Zürich und Fachstelle Sonderpädagogik Kantonsspital Winterthur) klären den sonderpädagogischen Bedarf von Kindern und Jugendlichen im Früh- und Nachschulbereich ab.

Die Anmeldung bei der Abklärungsstelle erfolgt durch die Eltern oder mit deren Einverständnis durch eine Fachperson. Volljährige Jugendliche können sich selbst anmelden.

Die Abklärungsstelle prüft nach standardisiertem Verfahren den sonderpädagogischen Bedarf und stellt eine Empfehlung betreffend angezeigter Massnahme aus.

Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen betreffend Abklärung und Kostenübernahme im Früh- und Nachschulbereich.

 

Adressen und Links

Sprachabklärung bei kleinen Kindern

Eine Sprachabklärung bei kleinen Kindern ist in der Regel als Spielsituation gestaltet. Bei Kindern, die noch gar nicht sprechen, kann beim gemeinsamen Spiel beobachtet werden, wie das Kind mit den Personen und den Dingen umgeht, d.h. wie es Kontakt aufnimmt, seine Gefühle und Absichten ausdrückt und auf die Sprache anderer reagiert, wie es die Spielsachen manipuliert und welche Bedeutung es seinem Tun gibt. Die Beobachtungen während der Abklärung werden im Gespräch mit den Eltern überprüft und ergänzt. Auf dieser Basis kann die Aufnahme einer Therapie vereinbart werden, eine Beratung oder eine Kontrolluntersuchung.