Mitgliedschaft im Berufsverband lohnt sich!
Angesichts der sich verändernden Bedingungen am Arbeitsplatz, in Politik und Gesellschaft sind wir gefordert. Ein starker Verband braucht engagierte Mitglieder! Lassen Sie sich herausfordern und stellen Sie Ihre Ideen und Meinungen und Ihre Kreativität in den Dienst der Sache! Werden Sie Mitglied im zbl und unterstützen Sie damit einen starken Auftritt Ihres Berufsverbandes!
Wir bitten unsere Mitglieder, ihre Arbeitskolleginnen und -kollegen, welche noch nicht Mitglied sind, anzusprechen und ihnen die Vorteile einer Mitgliedschaft aufzuzeigen.
zbl Werbeflyer können beim Sekretariat bezogen werden: info@zbl.ch
Vielen Dank!
ALLGEMEINES:
Die Mitgliedschaft im zbl ist für Neumitglieder vom Zeitpunkt des Beitritts bis Ende Kalenderjahr in jeder Kategorie beitragsfrei!
Der Mitgliederbeitrag ist immer für das ganze Kalenderjahr geschuldet. Austritte oder Wechsel des Mitgliedstatus sind jeweils nur per Ende Kalenderjahr möglich. Dabei muss eine dreimonatige Kündigungsfrist eingehalten werden.
KATEGORIEN
AKTIVMITGLIEDSCHAFT: Logopädinnen und Logopäden mit einem EDK-anerkannten Diplom können die Aktivmitgliedschaft im zbl erwerben, wenn sie im oder für den Kanton Zürich tätig sind oder im Kantonsgebiet wohnen. Ohne Wohn- oder Arbeitsort im Kanton Zürich ist eine Aktivmitgliedschaft ausserdem möglich, wenn im Arbeits- und im Wohnkanton kein Regionalverband existiert. Jedes zbl Aktivmitglied ist automatisch Mitglied beim DLV (Deutschschweizer Logopädinnen- und Logopäden Verband).
DOPPELMITGLIEDSCHAFT: Wer in ihrem/seinem Wohn- oder Arbeitskanton im dortigen Regionalverband Mitglied ist, kann zusätzlich zbl-Aktivmitglied sein. Dabei muss der DLV-Anteil nur beim Hauptverband, nicht jedoch beim zbl entrichtet werden.
PASSIVMITGLIEDSCHAFT: Wer gar nicht mehr, oder längere Zeit nicht mehr als Logopädin oder Logopäde tätig ist, kann eine Passivmitgliedschaft beantragen. Studentinnen und Studenten der Logopädie können schon während der Ausbildung die Passivmitgliedschaft erwerben. Mitglieder, welche in den Ruhestand treten, können auf das nächstfolgende Jahr Passivmitglieder werden.
AUSSERORDENTLICHE MITGLIEDSCHAFT: Logopädinnen mit ausländischem Diplom, die im oder für den Kanton Zürich tätig sind oder im Kantonsgebiet wohnen, welche die Ausgleichsmassnahmen für die EDK-Anerkennung absolvieren oder dies in absehbarer Zeit planen, können Ausserordentliche Mitglieder werden.Ebenso Personen, welche über ein ausländisches Diplom einer logopädieverwandten Berufsgruppe verfügen, mit dem sie nicht zu Ausgleichsmassnahmen für die EDK-Anerkennung zugelassen sind. Jedes entsprechende Beitrittsgesuch wird individuell geprüft.
- Aktivmitglieder: 400 CHF (darin enthalten ist einerseits der DLV-Anteil von 205 CHF der wiederum einen Beitrag von 50 CHF für die Föderation der Schweizer Logopädinnen und Logopäden (FSLO) enthält und andererseits 30 CHF für die assoziierte Mitgliedschaft beim VPOD)
- Passivmitglieder: 80 CHF (keine DLV-Mitgliedschaft)
- Ausserordentliche Mitglieder: 165 CHF (keine DLV-Mitgliedschaft)
zbl Aktivmitglieder
- stärken den Berufsverband und somit unser politisches Auftreten und unseren Einfluss
- sind gleichzeitig Mitglied im Dachverband, dem Deutschschweizer Logopädinnen- und Logopädenverband (DLV)
- sind gleichzeitig assoziiertes Mitglied im vpod (Verband des Personals öffentlicher Dienste)
- werden mittels Infomails und regelmässige Newsletter über relevante berufspolitische und berufspraktische Entwicklungen informiert (alle Mitgliedskategorien)
- können an Themenabenden unseres Verbandes kostenlos teilnehmen (alle Mitgliedskategorien)
- erhalten kostenlose Auskünfte bei Fragen zur Anstellung
- haben Zugang zum Mitgliederbereich unserer Website mit vielen Dokumenten zum Herunterladen
- können Ihre Praxis gratis auf unserer Website eintragen lassen
- können kostenlos Anzeige für eine freie Stelle in der eigenen Praxis aufgeben
- profitieren von reduzierten Kursgebühren bei zbl-Fortbildungsveranstaltungen (auch Ausserordentliche Mitglieder)
- können den kostenlosen Fachsupport zu logopädischen Randthemen durch Spezialistinnen und Spezialisten in Anspruch nehmen
- können sich persönlich im Vorstand sowie in Kommissionen oder Arbeitsgruppen einbringen
Ein Austritt ist nur auf Ende eines Kalenderjahres möglich. Der entsprechende schriftliche Antrag muss drei Monate im Voraus (also spätestens am 30. September) im zbl-Sekretariat eintreffen.