Leitung
Claudia Spaar, Logopädin, Coach AGP – Praxis Sprachreich, Dietikon ZH, www.sprachreich.ch
Kosten
420 CHF zbl / DLV Aktivmitglied / Ausserordentliches zbl Mitglied
590 CHF zbl / DLV Passivmitglied / Nichtmitglied
360 CHF Mitglied zbl Vorstand / Kommission / AG, Studierende
Kurszeiten
Freitag, 25.09.2026: 09.00–12.30 und 13.30–17.00 Uhr
Samstag, 26.09.2026: 09.00–12.30 und 13.30–16.15 Uhr
Die sprachlichen Vorläuferfähigkeiten wie beispielsweise Imitieren, gemeinsame Aufmerksamkeit, Turn-Taking und der referentielle Blickkontakt werden im ersten Lebensjahr erworben. Sie sind für einen erfolgreichen Spracherwerb essenziell.
Bei kleinen Kindern mit verzögertem Sprechbeginn, mit Spracherwerbsstörungen oder einer Entwicklungsverzögerung sind diese sprachlichen Vorläuferfähigkeiten oftmals noch nicht oder unvollständig erworben.
Das Ziel dieser Weiterbildung ist, die sprachlichen Vorläuferfähigkeiten detailliert zu kennen und entsprechend eine Fülle an anwendbaren Therapiewerkzeugen für deren Anregung zur Verfügung zu haben.
Am ersten Weiterbildungstag frischen kurze Theorieinputs das vorhandene Wissen auf und vertiefen es, damit dann sogleich anhand von Videobeispielen in das therapeutische Handwerk eingetaucht werden kann. In Kontakt kommen, erwartungsvolles Warten, liebevoll hinderlich sein sind u.a. hilfreiche Werkzeuge, um die vorsprachlichen Fähigkeiten beim Kind anzuregen und zu fördern.
Am zweiten Tag wird mit Hilfe eines Beobachtungsrasters und durch Videoanalyse der diagnostische Blick geschult. Es gibt Raum zum Austausch in Bezug auf eigene gemachte Erfahrungen.
Weiter wird die Arbeit mit den Eltern und deren Einbezug in den Therapieprozess beleuchtet. Es werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie die Eltern angesprochen und angeregt werden können, ihr eigenes kommunikatives Verhalten mit ihrem Kind zu erweitern.
Durchführung bestätigt! Es werden keine Anmeldungen mehr entgegen genommen.
Bei einer Abmeldung bis 90 Tage vor Kursbeginn wird nur die Bearbeitungsgebühr von CHF 50 erhoben.
Bei einer späteren Abmeldung oder bei Nichterscheinen ist die volle Kursgebühr geschuldet. Falls vom zbl eine Ersatzperson gestellt werden kann, wird nur die Bearbeitungsgebühr fällig.