Leitung
Dr. Maren Aktas, Dipl.-Psychologin mit Schwerpunkt Entwicklungspsychologie, Bielefelder Institut für frühkindliche Entwicklung e.V.
Kosten
210 CHF zbl / DLV Aktivmitglied, Ausserordentliches zbl Mitglied
295 CHF zbl / DLV Passivmitglied, Nichtmitglied
180 CHF Mitglied zbl Vorstand / Kommission / AG, Studierende
Kurszeiten
Samstag, 12. Juni 2027: 09.00–12:30 und 13:30–17.00 Uhr
Kinder mit geistiger Behinderung stellen DiagnostikerInnen vor eine besondere Herausforderung: Wie können die (vor-)sprachlichen Fähigkeiten zuverlässig eingeschätzt werden? Welches Vorgehen, welche Instrumente sind geeignet? Was muss man bei der Sprachdiagnostik beachten? Und wie kann ich daraus Hinweise für die Förderung ableiten?
Kern des vorgestellten entwicklungsorientierten diagnostischen Konzepts (Aktas, 2012) ist ein diagnostischer Leitfaden, in dem verschiedene standardisierte Testverfahren (z.B. ELFRA, SETK) so miteinander kombiniert werden, dass ein passgenaues Anforderungsniveau für das einzelne Kind geschaffen wird. Die Testergebnisse werden sowohl quantitativ-vergleichend als auch theoriegeleitet-qualitativ ausgewertet, sodass der Entwicklungsstand des Kindes individuell genau erfasst werden kann. Basierend auf diesen Ergebnissen lassen sich die nächsten Förderziele leicht ableiten. Das Vorgehen wird anhand eines Fallbeispiels erprobt.
Das diagnostische Konzept basiert zwar auf Untersuchungen mit Kindern mit Down-Syndrom, eignet sich jedoch für alle Kinder im Vorschul- und Schulalter mit einer geistigen Behinderung oder einer starken Entwicklungsverzögerung, deren Lebensalter erheblich vom sprachlichen Fähigkeitsniveau abweicht. Aktas (2012).
Aktas & Wolf (2025). Entwicklungsorientierte Sprachdiagnostik bei mehrsprachig aufwachsenden Kindern. München: Elsevier
Die Anmeldungen werden nach Eingang berücksichtigt.
Es werden nur Anmeldungen von Logopäd:innen entgegengenommen.
Der Eingang der Anmeldung wird per Mail bestätigt.
Bei einer Abmeldung bis 90 Tage vor Kursbeginn wird nur die Bearbeitungsgebühr von CHF 50 erhoben.
Bei einer späteren Abmeldung oder bei Nichterscheinen ist die volle Kursgebühr geschuldet. Falls vom zbl eine Ersatzperson gestellt werden kann, wird nur die Bearbeitungsgebühr fällig.
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