Leitung
Dr. Maren Aktas, Dipl.-Psychologin mit Schwerpunkt Entwicklungspsychologie, Bielefelder Institut für frühkindliche Entwicklung e.V.
Kosten
210 CHF zbl / DLV Aktivmitglied, Ausserordentliches zbl Mitglied
295 CHF zbl / DLV Passivmitglied, Nichtmitglied
180 CHF Mitglied zbl Vorstand / Kommission / AG, Studierende
Kurszeiten
Freitag, 11. Juni 2027: 09.00–12:30 und 13:30–17.00 Uhr
Die Sprachdiagnostik bei mehrsprachigen Kindern stellt eine Herausforderung dar. Es ist nicht leicht herauszufinden, ob ein mehrsprachig aufwachsendes Kind eine Spracherwerbsstörung aufweist, oder ob es „nur“ noch nicht gut genug Deutsch gelernt hat. Grund dafür ist, dass die Sprachlernbiografien und die Lernkontexte der Kinder hoch individuell sind und passende Methoden für mehrsprachige Kinder fehlen. Welche Möglichkeiten es dennoch gibt, ist Inhalt dieses Seminars.
Zunächst gehen wird folgenden Fragen nach: Wie entwickeln sich mehrsprachige Kinder im Vergleich zu einsprachigen? Gibt es Besonderheiten? Wenn ja, welche? Welche Kennzeichen sprechen bei mehrsprachigen Kindern für eine Spracherwerbsstörung? Welche nicht?
Im zweiten Teil wird das „entwicklungsorientierte diagnostische Konzept“ von Aktas & Wolf (2025) vorgestellt. In diesem Leitfaden werden existierende Verfahren (z.B. Anamnesebögen, Visualisierungshilfen, ELFRA, SETK) so eingesetzt, dass man auf ökonomische Weise fundierte Informationen über die sprachliche Entwicklung eines Kindes einholen kann. Am Ende steht das Zusammenführen aller Informationen zum Ziel der Entscheidungsfindung. Das Vorgehen wird anhand von Fallbeispielen erprobt. Bringen Sie Ihre Fragen gerne mit.
Aktas & Wolf (2025). Entwicklungsorientierte Sprachdiagnostik bei mehrsprachig aufwachsenden Kindern. München: Elsevier
Die Anmeldungen werden nach Eingang berücksichtigt.
Es werden nur Anmeldungen von Logopäd:innen entgegengenommen.
Der Eingang der Anmeldung wird per Mail bestätigt.
Bei einer Abmeldung bis 90 Tage vor Kursbeginn wird nur die Bearbeitungsgebühr von CHF 50 erhoben.
Bei einer späteren Abmeldung oder bei Nichterscheinen ist die volle Kursgebühr geschuldet. Falls vom zbl eine Ersatzperson gestellt werden kann, wird nur die Bearbeitungsgebühr fällig.
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