Antwort des zbl zur Vernehmlassung Totalrevision Gesundheitsgesetz

Wichtigste Punkte aus der Vernehmlassungsantwort des zbl zur Totalrevision des Gesundheitsgesetzes im Kanton Zürich

Der Kanton Zürich hat diesen Sommer zur Vernehmlassungsantwort auf die kantonale Umsetzung der Totalrevision des Gesundheitsgesetzes eingeladen. Im Namen des zbl hat die Kommission Klinische eine Stellungnahme Ende Oktober 2025 eingereicht. Sie begrüsst insbesondere die klare rechtliche Anerkennung der dipl. Logopäd:innen EDK als Gesundheitsberuf. Die explizite Aufnahme der Logopädie in § 3 des Gesetzesentwurfs stärkt die fachliche Sichtbarkeit unseres Berufs im kantonalen Gesundheitswesen.

Gleichzeitig weist die Kommission Klinische aber auf wichtige offene Punkte hin:

Praktische Auswirkungen der Berufsausübungsbewilligung
Die neue Regelung verlangt eine Bewilligung für alle Fachpersonen, die fachlich eigenverantwortlich arbeiten. Für Logopäd:innen in kleinen Teams und Einpersonenstellen kann dies zu Problemen führen, da häufig keine interne fachliche Aufsicht möglich ist. Besonders betroffen sind Berufseinsteiger:innen und Fachpersonen mit ausländischem Diplom in Anerkennungsverfahren. Der zbl fordert flexible Übergangs- oder Ausnahmebestimmungen, um die Versorgungssicherheit trotz Fachkräftemangel zu gewährleisten.

Aus- und Weiterbildungspflicht: Logopädie berücksichtigen
Obwohl die Revision die bestehende Aus- und Weiterbildungspflicht für Einrichtungen weiterführt, wird die Logopädie im aktuellen Umsetzungskonzept des Amtes für Gesundheit weiterhin nicht berücksichtigt. Die Kommission Klinische hält fest, dass dies der Realität in Spitälern, Rehabilitationskliniken und Ambulatorien widerspricht. Es fordert nachdrücklich, die Logopädie in die Liste der ausbildungsrelevanten Gesundheitsberufe aufzunehmen, um genügend Praktikums- und Ausbildungsplätze sicherzustellen.

Gebühren für Berufsausübungsbewilligungen
Die Kommission Klinische fordert, die Höhe der Gebühren für die Beantragung der Berufsausübungsbewilligung für selbstständig tätige Logopäd:innen verhältnismässig zu gestalten, da aufgrund der sehr tiefen Tarife der OKP hohe Gebühren für die meist mehrheitlich kleinen Praxen eine finanzielle Belastung darstellen.

Insgesamt betont die Kommission Klinische die Bedeutung verhältnismässiger, praxistauglicher Regelungen, die die Qualität der Versorgung sichern und gleichzeitig den Fachkräftemangel in der Logopädie nicht verstärken.