Impfpriorisierung Logopädie

Mit der Medienmitteilung der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich vom 13. April wurde bekannt gegeben, dass ab Freitag, 16. April 2021, das Gesundheits- und Betreuungspersonal der Priorität 2 über das VacMe-Tool https://zh.vacme.ch/start Impftermine buchen kann.

-----

Seit Mittwoch, 07. April 2021 können sich alle ZürcherInnen für eine Impfung registrieren. Auch die LogopädInnen können sich als Gesundheitspersonal registrieren und in zweiter Priorität nach den Risikopersonen geimpft werden.

Die Gesundheitsdirektion richtet sich bei der Impfpriorisierung nach der Strategie der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF). Zurzeit werden Personen der Priorität 1 geimpft. In 2. Priorität wird sich das gesamte impfwillige Gesundheits- und Betreuungspersonal impfen lassen können, das durch Pflege, Behandlung und Betreuung direkte Kontakte mit Patientinnen und Patienten hat. Dazu zählt auch die Berufsgruppe der Logopädinnen und Logopäden

Das weitere Vorgehen sieht wie folgt aus:

1.     Alle Personen, welche im Kanton Zürich arbeiten, können sich unabhängig von ihrem Wohnort impfen lassen. Alle Personen, welche in einem anderen Kanton arbeiten, jedoch im Kanton Zürich wohnhaft sind, können sich ebenfalls impfen lassen.

2.     Die impfwilligen Personen können im Online-Tool VacMe (https://zh.vacme.ch/start) registrieren. Dabei können sie sich in der Gruppe 2 G: Gesundheitsfachpersonal/Betreuung Arztpraxen/weitere ambulante Leistungserbringer eintragen.

3.     Die Impftermine werden freigeschaltet, sobald ein Grossteil der Prioritätsgruppe 1 geimpft wurde. Voraussichtlich sind ab Ende April Termine buchbar. 

4.     Am Erstimpftermin ist zwingend ein Nachweis in Form eines Arbeitsausweises, Badge, Attest des Arbeitsgebers etc. mitzubringen. Wichtig ist, dass der Nachweis in deutscher Sprache verfasst ist und der Name der zu impfenden Person und ihre Tätigkeit klar ersichtlich sind.